Praxis für Psychotherapie
Zeven
Privat Praxis

Unser Angebot

Was macht unsere Therapien aus?

In unserer Praxis bieten wir ausschließlich anerkannte und wissenschaftlich fundierte Psychotherapien nach dem aktuellen Stand der Therapieforschung an. Neben spezifischen Therapiemethoden arbeiten wir kognitiv verhaltenstherapeutisch. Die Kognitive Verhaltenstherapie ist eines der Vier in Deutschland wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren, das für die Behandlung der meisten psychischen Probleme geeignet ist. Kennzeichnend für das Therapieverfahren ist, dass transparent an konkreten Leiden und Problemen in der Gegenwart gearbeitet wird. Der Schwerpunkt liegt zum einen darin, ein verbessertes Verständnis hinsichtlich möglicher Leid bedingender Faktoren zu erlangen, die sich zumeist durch individuelle Erfahrungen und Erlebnisse entwickelt haben. Zum anderen werden zielgerichte therapeutische Interventionen durchgeführt, die darauf abzielen, kurz- bis mittelfristig die eigene Lebensqualität nachhaltig zu erhöhen, indem z.B. Leid bedingende Faktoren grundlegend modifiziert werden. 

Wir orientieren uns in der Gestalltung unserer Therapien neben den deutschen Leitlinien prinzipiell an den individuellen Bedürfnissen unserer Patienten. Um unseren Patienten mit ihren individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht werden zu können, bieten wir neben bewährten kognitiven verhaltenstherapeutischen Therapien eine Vielzahl weiterer Behandlungsstrategien an, wie z.B.  Akzeptanz- und Commitmenttherapie (ACT), Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP), Dialektisch Beheviorale Therapie (DBT), Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR), Metakognitive Therapien (MCT) oder erlebnisorientierte Therapiemethoden wie Emotionsfokussierte Therapie (EFT).

Welche psychischen Probleme behandeln wir?

Da wir als Team breit aufgestellt sind, können wir für nahe zu alle psychischen Störungsbildern, die psychotherapeutisch ambulant behandelt werden können, geeignete Therapien anbieten. Sollten andere Therapieangebote für ihren individuellen Fall sinnvoller oder weitere begleitende Maßnahmen geboten sein, beraten wir sie diesbezüglich eingehend.

  • Depressionen und affektive Störungen
  • Angststörungen
  • Zwangsstörungen
  • Somatische Belastungsstörungen inkl. Schmerzstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • Stress- , Burnout und Anpassungsstörungen
  • Arbeitsstörungen (z.B. Prokrastination)
  • ADHS
  • Störungen des Essverhaltens
  • Allgemeine psychische Probleme, Trauerfälle und Lebensberatung
  • Notfall- und Kriseninterventionen
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Suchtstörungen inkl. Verhaltenssüchte (z.B. Internetabhängigkeit bzw. pathologisches online Spielen)
  • Sexuelle Schwierigkeiten
  • Schizophrene Störungen

 

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, vereinbaren wir zunächst einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir uns gegenseitig kennenlernen können, Formalien klären und Ihre Anliegen in Ruhe besprechen können. Insofern sie nicht ein eindeutig einzugrenzendes Anliegen mitbringen, führen wir in der Regel im nächsten Schritt gemeinsam mit Ihnen eine fallspezifische Diagnostik durch. Dies ist erforderlich, da wir sie ansonsten nicht qualitativ hochwertig beraten oder behandeln können. Folgend klären wir sie über die Ergebnisse der Diagnostik auf und beraten sie bzgl. des weiteren Vorgehens sowie über die möglichen Behandlungsoptionen. Dies umschließt ggf. auch Empfehlungen für weiterführende diagnostische Abklärungen oder für Ihre Anliegen evtl. sinnvollere alternative therapeutische Angebote. Sofern ein ambulant behandelbares psychisches Problem vorliegen sollte, das sie behandeln möchten, würde dann die eigentliche Therapie beginnen. Je nach ihrem Anliegen oder den zu behandelnden Problemen kann diese sehr unterschiedlich sein. Darüber hinaus gibt es häufig für ein spezifisches Problem mehrere mögliche Therapiemethoden mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen. Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung ist zumeist von der Art und Schwere der Problematik abhängig. In der Regel umfassen Therapiesitzungen 50min und finden wöchentlich statt. Gegen Ende der Therapien werden die Abstände zwischen den Behandlungsterminen häufig ausgeweitet. Die Zeit zwischen therapeutischen Sitzungen ist für den Therapieerfolg essenziell, da dort die Therapieinhalte erprobt und im Alltag integriert werden. Ausgenommen einiger spezieller Störungsbilder ist daher eine höhere Frequenz der Termine für eine schnellere Genesung nicht zuträglich. Den Abschluss einer Therapie bildet zumeist eine Rückfallprophylaxe. Hier steht die nachhaltige langfristige Absicherung des Therapieerfolges im Fokus, bevor eine Therapie beendet wird.

Wen behandlen wir?

Unser Behandlungsangebot richtet sich an Erwachsene sowie unter Vorbehalt auch an jugendliche Personen mit entsprechendem kognitiven Entwicklungsstand. Unsere Behandlungen erfolgen generell im einzeltherapeutischem Setting zwischen Patient und Therapeut. In speziellen Fällen ist in Absprache auch die Einbeziehung evtl. relevanter Bezugspersonen möglich. Gruppenangebote können wir aufgrund unserer räumlichen Gegebenheiten zur Zeit leider nicht anbieten. Neben der deutschen Sprache bieten wir unser Angbot auch in englischer Sprache an.

Selbstzahler, Soldaten, Privat- und Beihilfeversicherte

Als Privatpraxis steht Selbstzahlern, Soldaten, Privat- und Beihilfeversicherten vorbehaltslos unser vollständiges therapeutisches Angebot zur Verfügung. Unsere Honorare orientiernen sich an der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP). Privat- und Beihilfeversicherten empfehlen wir, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu informieren, für welche Leistungen und in welchem Umfang die Kosten für psychotherapeutische Leistungen bei approbierten Psychotherapeuten übernommen werden. Soldaten empfehlen wir, sich vorab das Formular für die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw-0218) von ihrem Truppenarzt ausstellen zu lassen.

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis unterliegen wir keinen vertraglichen Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich Versicherten empfehlen wir daher, Ihren Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 SGB V zu prüfen, um die Vorzüge einer privaten Behandlung in Anspruch nehmen zu können. 

Was ist das Kostenerstattungsverfahren?

Können gesetzlich Versicherten trotz Unterstützung ihrer Krankenkasse unter zumutbaren Anstrengungen, Wartezeiten und räumlicher Entfernungen keinen notwendigen Therapieplatz finden, liegt ein Systemversagen vor. Dann haben sie als gesetztlich Versicherter das Recht, auch private Behandlungsangebote approbierter Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. 

Wann liegt ein Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 SGB V  vor?

Voraussetzungen ist, dass erstens eine Therapie dringend benötigt wird und zweitens die Vertragsbehandler der Krankenkassen diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen können. Diesbezüglich hat sich das Bundessozialgericht (BSG) geäußert:

  • Die maximale zumutbare Wartezeit  beträgt sechs Wochen bei Erwachsenen, im Einzelfall auch bis zu drei Monaten, wenn dadurch keine akute Gesundheitsgefahr oder andere Beeinträchtigung des Patienten zu erwarten sind.
  • Mehr als drei vergebliche Anfragen bei Vertragsbehandlern seien für Patienten nicht zumutbar.

Außerdem evtl. interessant für sie zu wissen:

  • Ein Verweis auf Listen mit möglichen Vertragsbehandlern oder weitere Sprechstunden Angebote im Sinne des § 13 SGB V nicht ausreichend sei, da es sich hierbei nicht um ein konkretes Angebot für ein psychotherapeutisches Richtlinienbehandlung handelt. 
  • Ein Verweis auf Terminservicestellen sei ebenfalls nicht ausreichend, da diese keine psychotherapeutischen Richtlinienbehandlungen vermittelten, sondern lediglich Sprechstundentermine und Akut Behandlungen. 
  • Die Zumutbarkeit von räumlichen Entfernungen ist im ländlichem Raum aufgrund der evtl. erhöhten Aufwendungen für weite Entfernungen zwischen den Vertragsbehandlern insbesondere zu beachten. 

Quelle: DPtV

Was muss ich tun, wenn ich die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung nach § 13 SGB V erfülle?

Die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung ist gegenüber den Krankenkassen zu belegen und die Behandlung ist vorab zu beantragen. Es empfiehlt sich, ihrem Antrag auf Kostenerstattung neben einem Konsiliarbericht eine Notwendigkeitsbescheinigung (PTV11) beizufügen, die sie verpflichtend im Anschluss einer Sprechstunde eines Vertragsbehandlers erhalten haben sollten. Darüber hinaus sollten sie dokumentieren, bei welchen Vertragsbehandlern sie keinen Psychotherapieplatz in zumutbarer Zeit und Entfernung erhalten konnten.

Sollte Ihr Behandlungsanliegen dringend sein, und sie die Voraussetzungen für eine Kostenerstattung erfüllen, unterstützen wir sie gerne dabei Ihr Recht auf eine Kostenerstattung nach § 13 SGB V wahrzunehmen, indem wir ihnen entsprechende Formulare zur Verfügung stellen. Die Anträge werden individuell geprüft, so dass auch trotz der Erfüllung eines gesetzlichen Anspruches eine Ablehnung erfolgen kann.

Was kostet eine Psychotherapie?

Die Kosten für unsere Behandlungen sind an die Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP) gebunden. Als Privatpraxis rechenen wir in der Regel den dafür vorgesehenen 2,3 fachen Satz für therapeutische Leistungen ab. Für Selbstzahler würden aktuell (Stand 01.01.2025) z.B. eine 50min Sprechstunde oder Kurzzeittherapie 134€ kosten.

Die Behandlungskosten für Soldaten, Beihilfe- und Privatversicherte werden im Regelfall von dem zuständigen Dienstherr oder privaten Versicherer vollständig übernommen.

Die Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte mit einem Anspruch auf Kostenerstattung nach § 13 SGB V werden vollständig von der jeweiligen genemigenden Krankenkasse übernommen.

 

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